
Reli unterrichten
Wir suchen Lehrkräfte für den Evangelischen Religionsunterricht in der EKBO!
Religiöse Bildung ist eine vorrangige Aufgabe der evangelischen Kirche. Nach reformatorischem Verständnis gehören Glaube und Bildung unmittelbar zusammen. Die Schule hat dabei die Aufgabe, den Schüler:innnen Wissen, Klärung und Orientierung in allen wesentlichen Lebensbereichen zu eröffnen. Sie sollen befähigt werden, als religionsmündige Bürger verantwortlich entscheiden und handeln zu können. Deshalb ist Evangelischer Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Berlin und Brandenburg fester Bestandteil der Bildungslandschaft. Derzeit lernen in beiden Bundesländern 114.000 Schüler:innen im Evangelischen Religionsunterricht.
Wir suchen Dich
Was wir bieten:
- Tarifvertragliche Vergütung vom ersten Tag an
- Kinderzuschlag und betriebliche Altersvorsorge
- staatlich anerkannter und auf ein Staatsexamen anrechenbarer Abschluss
- erstklassige Mentorierung und Seminarbegleitung in kollegialer Gemeinschaft
- Übernahme in den kirchlichen Dienst
- aus dem übrigen Bundesgebiet – Übernahme der Umzugskosten
Religionsunterricht als Berufschance
Wir suchen Evangelische Religionslehrkräfte in Teil- oder Vollzeitbeschäftigung.
Sie haben eine Qualifikation mit dem Master-Abschluss Evangelische Religionspädagogik, Evangelische Theologie, als Lehrkraft mit 2. Staatsexamen mit der Lehrbefähigung für das Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre
oder
einen förderlichen universitären oder Hochschulabschluss, der eine berufsbegleitende Ausbildung ermöglicht. Dann sind Sie bei uns richtig!
Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit. Die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit, aktive und stetige Fort- und Weiterbildung sowie die Bereitschaft, im Sinne der Grundordnung der EKBO mitzuarbeiten, sollten Ihr Profil vervollständigen. Eine hohe Identifikation zur Evangelischen Kirche ist wünschenswert. Die Vergütung erfolgt nach TV-EKBO, mit einer betrieblichen Altersvorsorge und einem tariflichen Kinderzuschlag.
Anforderungen
Fachliche Voraussetzungen:
Grundkenntnisse Religionspädagogik, Unterricht (schulischer Bereich), Religionslehre (evangelisch)
Persönliche Fähigkeiten:
Ganzheitliches Denken, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Selbstständiges Arbeiten, Lernbereitschaft
Ihr Ansprechpartner:
Oberkonsistorialrat Michael Lunberg
m.lunberg@ekbo.de
030-24344-337
Bewerbungsformular:
Das aktuelle Bewerbungsformular fordern Sie sich bitte über ru-bewerbung@ekbo.de an!
Zentrale Bewerbungs-Emailadresse:
Evangelischer Religionsunterricht ist ein Unterrichtsfach in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen. Für die berufsbildenden Schulen gibt es eine besondere Regelung. Er ist für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Er wird in der Regel mit zwei Wochenstunden erteilt und im Stundenplan mit anderen Fächern gleichrangig behandelt.
Allen Angemeldeten muss eine Teilnahme während der üblichen Unterrichtszeiten ermöglicht werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler, wenn sie religionsmündig sind, d.h. vom 14. Lebensjahr an. Sie gilt auch bei einem Schulwechsel weiter. Für die Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichtes, für Rahmenlehrpläne und die Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Kirche verantwortlich.
In den Berliner Bezirken sind Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht (kurz: ARU) eingerichtet. Sie sind die Dienststellen der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.
Evangelischer Religionsunterricht kann in allen Schulformen und -stufen im Land Brandenburg erteilt werden. Religionsunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Religionsunterricht kann mit bis zu zwei Wochenstunden erteilt werden. Sie sollen in den Stundenplan der Klassen während der regelmäßigen Unterrichtszeit eingefügt werden.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler, wenn sie religionsmündig, also mindestens 14 Jahre alt, sind. Die Anmeldung gilt auch bei einem Schulwechsel weiter. An- und Abmeldungen sollen möglichst zum Schulhalbjahr erfolgen. Die Schulleitungen werden durch die Religionslehrkraft über die An- und Abmeldungen informiert. Wo L-E-R unterrichtet wird, können sich Schülerinnen und Schüler durch Anmeldung zum Religionsunterricht davon befreien.
Die Leistungen im Religionsunterricht werden nach den Vorschriften des Brandenburgischen Schulgesetzes bewertet. Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten, nicht aber Einstellungen beurteilt. Die Note wird auf dem Zeugnis eingetragen. Religionsunterricht ist kein Prüfungs- oder Ausgleichsfach.
Für die Erteilung des Religionsunterrichts, für Rahmenlehrpläne und die Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verantwortlich. Religionsunterricht wird durch dafür ausgebildete und von der Kirche beauftragte Lehrkräfte erteilt. Ihre Dienststellen sind die Arbeitsstellen für Religionsunterricht (kurz: ARU).
Interne Stellenausschreibungen
(demnächst wieder an dieser Stelle)
Was die Kolleg:innen so machen …
Religionslehrer:innen im Interview
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