Sehr geehrte Lehrkräfte,
„Religionsunterricht macht den Kopf frei“ – so lautet die Kampagne, mit der wir Eltern und Kinder auf die besondere Bedeutung Ihres Unterrichtsfaches aufmerksam machen. Dieses Motto soll uns alle motivieren, uns noch stärker dafür einzusetzen, dass an so vielen Schulen wie möglich Evangelischer Religionsunterricht angeboten werden kann. Denn alle Kinder sollen frei entscheiden können, ob sie dieses Angebot wahrnehmen, was sie denken und glauben wollen. Ihr Religionsunterricht ist der Ort, an dem Kinder diese Freiheit erfahren. Wer also glaubt, dass Religion als Unterrichtsfach bereits Staub angesetzt hat, irrt sich: Ihr Fach ist hochaktuell und geradezu dafür prädestiniert, aktuelle gesellschaftliche Strömungen und Entwicklungen aufzunehmen – und Schüler:innen die Möglichkeit zu geben, diese Entwicklungen aktiv zu diskutieren und eine eigene, frei gewählte, Haltung zu entwickeln und schließlich Religionsmündigkeit im wörtlich-besten Sinne zu erlangen.
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Digitales Lernen und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit
So wie sich die Lerninhalte im Laufe der Zeit wandeln, wandeln sich auch die Motive für die Teilnahme am Religionsunterricht. Wir haben gemeinsam mit Schulleitungen, Eltern, Schüler:innen und Lehrkräften die wichtigsten Argumente für die Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht herausgearbeitet. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Glaubens- und Gedankenfreiheit einen sehr wichtigen Raum einnehmen. Schüler:innen sollen die christliche Religion aus evangelischer Perspektive als eine Möglichkeit kennen lernen, sich in einer immer mehr differenzierenden Gesellschaft zu orientieren. Gleichzeitig möchten Eltern ihren Kindern die Freiheit geben selbst zu entscheiden, ob die Entwicklung einer persönlichen Glaubensperspektive eine Möglichkeit der Werte- und Lebensorientierung bietet.
Je deutlicher und klarer Sie die Inhalte Ihres Fachs in Elterngesprächen darstellen, desto größer ist die Chance, dass die erforderliche Teilnehmendenzahl in Ihren Lerngruppen zustande kommt und noch mehr Kinder von den positiven Impulsen Ihres Religionsunterricht profitieren können. Unter nachfolgendem Link finden Sie kostenlose Info-Materialien, die Sie dabei unterstützen, z.B. auf Elternabenden oder an Tagen der offenen Türen, möglichst differenziert und verständlich Ihr Fach vorzustellen.
Wie kann zeitgemäßer Unterricht in einer Kultur der Digitalität aussehen? Welche didaktischen und methodischen Grundsätze ergeben sich daraus? Lernen und Lehren unter den Bedingungen der Digitalität ist vor allem eine Haltungsfrage, die gleichzeitig eine kritische Medienkompetenz bei den Schüler:innen fördern soll. Unter nachfolgendem Link finden Sie kostenlose Digitalangebote, Unterrichtshilfen des AKD und der religionspädagogischen Institute der Landeskirchen.
FORTBILDUNGEN BEIM AKD – DEM AMT FÜR KIRCHLICHE DIENSTE
Zu den Aufgaben des AKD-Arbeitsbereichs Religionspädagogik gehören die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrkräften, Fortbildungen für die Konfirmandenarbeit, die Bereitstellung von Praxismaterialien und religionspädagogischen Medien, einschließlich der medienpädagogischen Beratung.
LEHRPLÄNE FÜR DEN EV. RELIGIONSUNTERRICHT
Die Struktur der Lehrpläne folgt den Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg und den Richtlinien zur Erstellung von Lehrplänen der Kultusministerkonferenz – der KMK. Das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) hat den Prozess der Erarbeitung des Rahmenlehrplans Sek. 1 (RLP-RU) erstmalig im Jahr 2017 begleitet. Der RLP-RU ist kompetenz- und niveaustufenorientiert. Dies entspricht den Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg für alle Fächer der Schule. Es werden Standards gesetzt, die in besonderer Weise die Kompetenzentwicklung hin zu religionsmündigen Schüler:innen in den Blick nehmen. Der RLP-RU (2. Auflage 2024) bildet das Leitmedium für die Entwicklung der Handreichung für den Unterricht mit Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (2024), des Kerncurriculums Sek. 2 (3. Auflage 2024) und des Rahmenlehrplans für den Religionsunterricht an beruflichen Schulen (2. Auflage 2024).
RELIGIONSUNTERRICHT IN KONFESSIONELLER KOOPERATION
Mit der Vereinbarung vom 6. Oktober 2017, die zwischen der EKBO und dem Erzbistum Berlin über den Religionsunterricht in konfessioneller Kooperation geschlossen worden ist, wollen die beiden großen Kirchen angesichts der besonderen Herausforderungen des Religionsunterrichts in Berlin und Brandenburg den Weg einer Weiterentwicklung des Evangelischen und Katholischen Religionsunterrichts zu einem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gehen. Insbesondere in Berlin hat sich dieses Modell vor allem im Grundschulbereich etabliert und erfreut sich großer Akzeptanz in den Schulen, bei Eltern, Lehrkräften und Schüler:innen.
Die gesetzlichen Bestimmungen
Die besondere Situation des Religionsunterrichtes in Berlin und Brandenburg
Evangelischer Religionsunterricht ist im Land Berlin ein Unterrichtsfach in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen. Für die berufsbildenden Schulen gibt es eine besondere Regelung. Er ist für alle Schüler:innen offen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Er wird in der Regel mit zwei Wochenstunden erteilt und im Stundenplan mit anderen Fächern gleichrangig behandelt.
Die staatlichen Schulen sorgen für einen förderlichen äußeren Rahmen: Allen Angemeldeten muss die Teilnahme an bis zu zwei Stunden Religionsunterricht während der üblichen Unterrichtszeiten ermöglicht werden.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schüler:innen, wenn sie religionsmündig sind, d.h. vom 14. Lebensjahr an. Sie gilt auch bei einem Schulwechsel weiter.
Für alle inhaltlichen Aspekte des Evangelischen Religionsunterrichts, Rahmenlehrpläne und Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verantwortlich.
Die Teilnahme am Religionsunterricht wird auf den staatlichen Zeugnissen vermerkt. Religionsunterricht ist kein Prüfungs- und Ausgleichsfach.
Religionsunterricht wird durch dafür ausgebildete und von der Kirche beauftragte Lehrkräfte erteilt. Ihre Dienststellen sind die Arbeitsstellen für Religionsunterricht (kurz: ARU).
Evangelischer Religionsunterricht kann in allen Schulformen und -stufen im Land Brandenburg erteilt werden. Religionsunterricht ist für alle Schüler:innen offen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft.
Die staatlichen Schulen sorgen für einen förderlichen äußeren Rahmen: Religionsunterricht kann mit bis zu zwei Wochenstunden erteilt werden. Sie sollen in den Stundenplan der Klassen während der regelmäßigen Unterrichtszeit eingefügt werden.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schüler:innen, wenn sie religionsmündig, also mindestens 14 Jahre alt, sind. Die Anmeldung gilt auch bei einem Schulwechsel weiter. Wo L-E-R unterrichtet wird, können Schüler:innen durch Anmeldung zum Religionsunterricht davon befreit werden.
Die Leistungen im Religionsunterricht werden nach den Vorschriften des Brandenburgischen Schulgesetzes bewertet. Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten, nicht aber Einstellungen beurteilt. Die Note wird auf dem Zeugnis eingetragen. Religionsunterricht ist kein Prüfungs- oder Ausgleichsfach.
Für die Erteilung des Religionsunterrichts, für Rahmenlehrpläne und die Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verantwortlich.
Religionsunterricht wird durch dafür ausgebildete und von der Kirche beauftragte Lehrkräfte erteilt. Ihre Dienststellen sind die Arbeitsstellen für Religionsunterricht (kurz: ARU).
„Es erstaunt mich immer wieder, wie viele Gedanken sich Kinder machen. Über alles! Über Freundschaft, über Liebe und Versöhnung. Für mich ist es ein Privileg, in meinem Religionsunterricht mit den Kindern über diese Themen zu sprechen. Dadurch sehe auch ich die Dinge immer wieder mit neuen Augen. Und meine Schüler:innen überzeugen mich, dass wir unseren Kindern eine friedliche und gute Welt schulden. Sie zu lehren, frei und offen zu denken, ist mein kleiner, bescheidener Beitrag.“ Religionslehrerin in Berlin