Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Religionsunterricht macht den Kopf frei“ – so lautet das Motto, mit dem wir in Zukunft Eltern und Kinder auf die besondere Bedeutung Ihres Unterrichtsfaches aufmerksam machen. Dieses Motto soll uns alle motivieren, uns noch stärker dafür einzusetzen, dass an so vielen Schulen wie möglich ein Religionsunterricht angeboten werden kann. Denn alle Kinder sollen frei entscheiden können, was sie denken und glauben wollen. Ihr Religionsunterricht ist der Ort, an dem Kinder diese Freiheit erfahren. Wer also glaubt, dass Religion als Unterrichtsfach bereits Staub angesetzt hat, irrt sich; es ist hochaktuell und geradezu dafür prädestiniert, aktuelle gesellschaftliche Strömungen und Entwicklungen aufzunehmen – und Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, diese Entwicklungen aktiv zu diskutieren und eine eigene, frei gewählte, Haltung zu entwickeln.
Mehr zur Kampagne finden Sie hier.

„Es erstaunt mich immer wieder, wie viele Gedanken sich Kinder machen. Über alles! Über Freundschaft, über Liebe und Versöhnung. Für mich ist es ein Privileg, in meinem Religionsunterricht mit den Kindern über diese Themen zu sprechen. Dadurch sehe auch ich die Dinge immer wieder mit neuen Augen. Und meine Schüler:innen überzeugen mich, dass wir unseren Kindern eine friedliche und gute Welt schulden. Sie zu lehren, frei und offen zu denken, ist mein kleiner, bescheidener Beitrag.“ Religionslehrerin in Berlin
Infomaterial für Elternabende
und Informationsveranstaltungen
So wie sich die Lerninhalte im Laufe der Zeit wandeln, wandeln sich auch die Motive für die Teilnahme am Religionsunterricht. Wir haben im letzten Jahr gemeinsam mit Eltern, Schülern und vor allen Dingen mit vielen Kolleginnen und Kollegen von Ihnen die wichtigsten Argumente für die Teilnahme an Ihrem Unterrichtsfach herausgearbeitet. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Glaubens- und Gedankenfreiheit einen sehr wichtigen Raum einnimmt. Kinder sollen die christliche Religion als eine Möglichkeit von vielen, sich in einer immer mehr differenzierenden Gesellschaft zu orientieren, kennen lernen. Gleichzeitig möchten Eltern ihren Kindern die Freiheit geben, selbst zu entscheiden, was und ob sie glauben wollen.


Je deutlicher und klarer Sie die aktuellen Inhalte Ihres Fachs in Elterngesprächen darstellen, desto größer ist die Chance, dass die erforderliche Teilnehmerzahl an den jeweiligen Schulen zustande kommt. Und noch mehr Kinder von den positiven Impulsen Ihres Religionsunterricht profitieren können.
Unter nachfolgendem Link finden Sie für Sie kostenlose Info-Materialien, die Sie dabei unterstützen, die Unterrichts- und Lernziele Ihres Fachs beispielsweise beim Elternabend möglichst differenziert und verständlich zu erklären. Und auch eventuelle Vorurteile über den Religionsunterricht zu entkräften:

Infomaterialien zum Digitalen Lernen
Onlineangebote und Projekte zum Digitalen Lernen für Ihre Schüler*innen – der Bereich befindet sich im Aufbau:
FORTBILDUNGEN BEIM AKD – DEM AMT FÜR KIRCHLICHE DIENSTE.
Zu den Aufgaben des AKD-Arbeitsbereichs Religionspädagogik gehören die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrkräften, Fortbildungen für die Konfirmandenarbeit, die Bereitstellung von Praxismaterialien und religionspädagogischen Medien, einschließlich der medienpädagogischen Beratung.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN EV. RELIGIONSUNTERRICHT
Die Struktur des neuen Rahmenlehrplans folgt den Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg. Wie mit dem Land Brandenburg verabredet worden war, hat das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) den Prozess der Erarbeitung begleitet. Der neue Rahmenlehrplan enthält erstmalig eine Auffächerung von Kompetenzen, die nach 8 Niveaustufen gegliedert sind. Diese Niveaustufen-konkretisierungen entsprechen den Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg für alle Fächer der Schule. Es werden damit Standards gesetzt, die in besonderer Weise die Kompetenzentwicklung der Schüleri*innen in den Blick nehmen.
RELI IN KONFESSIONELLER KOOPERATION
Mit der Vereinbarung, die am Freitag, den 6. Oktober 2017 vom evangelischen Bischof Dr. Markus Dröge und dem katholischen Erzbischof Dr. Heiner Koch in Berlin unterzeichnet wurde, wollen die Kirchen angesichts der besonderen Herausforderungen des Religionsunterrichts insbesondere in Berlin, aber auch in Brandenburg, den Weg einer Weiterentwicklung des Evangelischen und Katholischen Religionsunterrichts zu einem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gehen.
Die gesetzlichen Bestimmungen
Die besondere Situation des Religionsunterrichtes in Berlin und Brandenburg
Evangelischer Religionsunterricht ist ein Unterrichtsfach in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen. Für die berufsbildenden Schulen gibt es eine besondere Regelung. Er ist für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Er wird in der Regel mit zwei Wochenstunden erteilt und im Stundenplan mit anderen Fächern gleichrangig behandelt.
Allen Angemeldeten muss eine Teilnahme während der üblichen Unterrichtszeiten ermöglicht werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler, wenn sie religionsmündig sind, d.h. vom 14. Lebensjahr an. Sie gilt auch bei einem Schulwechsel weiter. Für die Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichtes, für Rahmenlehrpläne und die Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Kirche verantwortlich.
In den Berliner Bezirken sind Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht (kurz: ARU) eingerichtet. Sie sind die Dienststellen der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.
Evangelischer Religionsunterricht kann in allen Schulformen und -stufen im Land Brandenburg erteilt werden. Religionsunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Religionsunterricht kann mit bis zu zwei Wochenstunden erteilt werden. Sie sollen in den Stundenplan der Klassen während der regelmäßigen Unterrichtszeit eingefügt werden.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler, wenn sie religionsmündig, also mindestens 14 Jahre alt, sind. Die Anmeldung gilt auch bei einem Schulwechsel weiter. An- und Abmeldungen sollen möglichst zum Schulhalbjahr erfolgen. Die Schulleitungen werden durch die Religionslehrkraft über die An- und Abmeldungen informiert. Wo L-E-R unterrichtet wird, können sich Schülerinnen und Schüler durch Anmeldung zum Religionsunterricht davon befreien.
Die Leistungen im Religionsunterricht werden nach den Vorschriften des Brandenburgischen Schulgesetzes bewertet. Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten, nicht aber Einstellungen beurteilt. Die Note wird auf dem Zeugnis eingetragen. Religionsunterricht ist kein Prüfungs- oder Ausgleichsfach.
Für die Erteilung des Religionsunterrichts, für Rahmenlehrpläne und die Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verantwortlich. Religionsunterricht wird durch dafür ausgebildete und von der Kirche beauftragte Lehrkräfte erteilt. Ihre Dienststellen sind die Arbeitsstellen für Religionsunterricht (kurz: ARU).