

Reli unterrichten
Informationen für unsere Lehrkräfte
In diesem Bereich finden Sie aktuelle Lehrpläne, das Fortbildungsprogramm des AKD sowie weitere Informationen und Materialien. Am Ende des Bereichs berichten wir darüber hinaus immer wieder über Ihre Projekte und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Infomaterialien zum Digitalen Lernen
Onlineangebote und Projekte zum Digitalen Lernen für Ihre Schüler*innen – der Bereich befindet sich im Aufbau:
FORTBILDUNGEN BEIM AKD – DEM AMT FÜR KIRCHLICHE DIENSTE.
Zu den Aufgaben des AKD-Arbeitsbereichs Religionspädagogik gehören die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrkräften, Fortbildungen für die Konfirmandenarbeit, die Bereitstellung von Praxismaterialien und religionspädagogischen Medien, einschließlich der medienpädagogischen Beratung.
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN EV. RELIGIONSUNTERRICHT
Die Struktur des neuen Rahmenlehrplans folgt den Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg. Wie mit dem Land Brandenburg verabredet worden war, hat das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) den Prozess der Erarbeitung begleitet. Der neue Rahmenlehrplan enthält erstmalig eine Auffächerung von Kompetenzen, die nach 8 Niveaustufen gegliedert sind. Diese Niveaustufen-konkretisierungen entsprechen den Vorgaben der Länder Berlin und Brandenburg für alle Fächer der Schule. Es werden damit Standards gesetzt, die in besonderer Weise die Kompetenzentwicklung der Schüleri*innen in den Blick nehmen.
RELI IN KONFESSIONELLER KOOPERATION
Mit der Vereinbarung, die am Freitag, den 6. Oktober 2017 vom evangelischen Bischof Dr. Markus Dröge und dem katholischen Erzbischof Dr. Heiner Koch in Berlin unterzeichnet wurde, wollen die Kirchen angesichts der besonderen Herausforderungen des Religionsunterrichts insbesondere in Berlin, aber auch in Brandenburg, den Weg einer Weiterentwicklung des Evangelischen und Katholischen Religionsunterrichts zu einem konfessionell-kooperativen Religionsunterricht gehen.
Die gesetzlichen Bestimmungen
Die besondere Situation des Religionsunterrichtes in Berlin und Brandenburg
Evangelischer Religionsunterricht ist ein Unterrichtsfach in allen Schulformen der allgemeinbildenden Schulen. Für die berufsbildenden Schulen gibt es eine besondere Regelung. Er ist für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Er wird in der Regel mit zwei Wochenstunden erteilt und im Stundenplan mit anderen Fächern gleichrangig behandelt.
Allen Angemeldeten muss eine Teilnahme während der üblichen Unterrichtszeiten ermöglicht werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler, wenn sie religionsmündig sind, d.h. vom 14. Lebensjahr an. Sie gilt auch bei einem Schulwechsel weiter. Für die Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichtes, für Rahmenlehrpläne und die Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Kirche verantwortlich.
In den Berliner Bezirken sind Arbeitsstellen für Evangelischen Religionsunterricht (kurz: ARU) eingerichtet. Sie sind die Dienststellen der Religionslehrerinnen und Religionslehrer.
Evangelischer Religionsunterricht kann in allen Schulformen und -stufen im Land Brandenburg erteilt werden. Religionsunterricht ist für alle Schülerinnen und Schüler offen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgemeinschaft. Religionsunterricht kann mit bis zu zwei Wochenstunden erteilt werden. Sie sollen in den Stundenplan der Klassen während der regelmäßigen Unterrichtszeit eingefügt werden.
Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder die Schülerinnen und Schüler, wenn sie religionsmündig, also mindestens 14 Jahre alt, sind. Die Anmeldung gilt auch bei einem Schulwechsel weiter. An- und Abmeldungen sollen möglichst zum Schulhalbjahr erfolgen. Die Schulleitungen werden durch die Religionslehrkraft über die An- und Abmeldungen informiert. Wo L-E-R unterrichtet wird, können sich Schülerinnen und Schüler durch Anmeldung zum Religionsunterricht davon befreien.
Die Leistungen im Religionsunterricht werden nach den Vorschriften des Brandenburgischen Schulgesetzes bewertet. Dabei werden Kenntnisse und Fähigkeiten, nicht aber Einstellungen beurteilt. Die Note wird auf dem Zeugnis eingetragen. Religionsunterricht ist kein Prüfungs- oder Ausgleichsfach.
Für die Erteilung des Religionsunterrichts, für Rahmenlehrpläne und die Zulassung von Lernmitteln ist die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz verantwortlich. Religionsunterricht wird durch dafür ausgebildete und von der Kirche beauftragte Lehrkräfte erteilt. Ihre Dienststellen sind die Arbeitsstellen für Religionsunterricht (kurz: ARU).